Mietvertrag
BEDINGUNGEN DES AUTOVERMIETUNGVERTRAGS
MY LİNE ARAÇ KİRALAMA HİZMT. LTD.ŞTİ. Die zu vermietende Fläche mit der Unterschrift des „LEASOR“ auf der Titelseite wird als „MIETER“ bezeichnet.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Der Vermieter hat dem MIETER das vertragsgegenständliche Fahrzeug zur Nutzung zu den angegebenen Terminen und zu den nachfolgenden Bedingungen vermietet. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass er das Fahrzeug unbeschädigt, in fahrbereitem Zustand, zusammen mit dem Ersatzreifen, Werkzeugen und Unterlagen erhalten hat und es am selben Ort zurückgibt, an dem er es gekauft hat Tag und Uhrzeit im Vertrag angegeben, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Vermieter bietet dem Kunden das gleiche Fahrzeug oder einen ähnlichen Kraftstoff, Ausrüstung und Segment an.
2. Der Mieter akzeptiert, dass das betreffende Fahrzeug sowohl mechanisch als auch karosserietechnisch in gutem Zustand empfangen wurde und keine Beschädigungen oder Unfälle am Fahrzeug (mit Ausnahme der im Fahrzeugübergabeprotokoll angegebenen) vorhanden sind.
3. Nach Ablauf der Mietzeit kann der Mieter die Mietzeit nicht einseitig verlängern. Der Mieter liefert das vertragsgegenständliche Fahrzeug am Tag der Beendigung des Mietvertrages an die ihm mitgeteilte Adresse. Der Mieter akzeptiert, dass die Nichtüberlassung des Fahrzeugs trotz Ablauf der Vertragslaufzeit eine Straftat im Sinne des Strafrechts darstellt und er das Fahrzeug außerhalb der Mietzeit nicht behalten wird. Er nimmt zur Kenntnis und erklärt, dass ihm bekannt ist, dass er nach Ablauf der Mietzeit und/oder bei illegaler Fahrzeugnutzung keine Versicherungen, Garantien und Rechtsansprüche in Anspruch nehmen kann.
4. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er das Fahrzeug in den folgenden Situationen nicht benutzen kann.
a) Durch Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers
b) Rennen, Geschwindigkeit, Entschlossenheit, Rallye, Trials, Motorsport
c) Auf für den Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen
d) Beim Transport von Gütern oder Gütern, die die Ladegrenze überschreiten und das Fahrzeug beschädigen.
e) Alkohol- oder Drogenkonsum,
5. Der Mieter hat die Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze einzuhalten. Die Kosten (Strafe, Anbinden eines Fahrzeugs, Abschleppen eines Fahrzeugs etc.) trägt der Mieter.
6. Der Mieter ist verantwortlich für die strafrechtliche Verfolgung von Unfällen, die durch die Verletzung der Straßenverkehrsordnung und deren Zubehör verursacht wurden (Bußgeld, Kosten für das Anbinden und Abschleppen des mietpflichtigen Fahrzeugs, und sonstige Aufwendungen, die infolge des damit verbundenen Unfalls entstanden sind).
7. Auf Wunsch des Mieters wird auch die Mini-Schadensversicherung zu den zum jeweiligen Termin ermittelten Preisen pro Tag verkauft. Die Mini-Schadensversicherung deckt Sachschäden (ausgenommen Reifen-, Glas-, Scheinwerferschäden) bis zur am Fahrzeug festgestellten Höhe, ohne dass es einer polizeilichen Anzeige mit schriftlicher Erklärung des Kunden bedarf.
8. Der Mieter darf das Fahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters nicht durch Dritte nutzen lassen. Für den Fall, dass der Vermieter die Nutzung des Fahrzeugs durch einen Dritten wünscht und der Vermieter dies akzeptiert, ist er verpflichtet, Identität, Anschrift und Führerschein des Dritten in den Vertrag einzutragen und sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte das geleaste Fahrzeug alle Vertragsbedingungen vollständig erfüllt.
9. Bei Nichtbenutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, Vorkehrungen gegen mögliche Unfälle oder Diebstähle zu treffen. Der Mieter hat das Fahrzeug vorsorglich mit verschlossenen Türen an einem sicheren Ort abzustellen, sofern er den Führerschein nicht im Fahrzeug hinterlässt. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls muss das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Myline-Niederlassung abgegeben werden, sofern diese die zuständigen Sicherheitsbehörden, den Schlüssel und den Führerschein des Fahrzeugs informiert hat. Werden die vorgenannten Maßnahmen nicht getroffen und/oder das Fahrzeug aufgrund eines Plagiats gestohlen, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung des Fahrzeugpreises und sonstiger Schäden.
10. Bei der Beförderung von Gütern oder Personen mit einem Fahrzeug haftet allein der Mieter für alle Schäden, die an den beförderten Gütern oder Personen entstehen können.
11. Mieter; Er akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, die Richtigkeit der in diesem Vertrag angegebenen Wohn- und E-Mail-Adressen zu erklären und Änderungen dieser Adressen dem Vermieter mit einer notariellen Mitteilung mitzuteilen, andernfalls beide behördliche und rechtliche Mitteilungen an die im Vertrag angegebene Adresse sind gültig und es wird kein Widerspruch gegen die Mitteilung erhoben.
12. Zu Beginn der Anmietung erfolgt eine vorübergehende Sperrung der Kreditkarte des Mieters in je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlicher Höhe als Sicherheit. Der Mieter erklärt sich im Voraus damit einverstanden, dass er dem Einzug zusätzlicher Miettage, Treibstoffmangel, Schäden, Verkehrsstrafen etc. durch die Sperrung nicht widerspricht. Autobahn-, Brücken-, etc. Maut wird auf den HGS-Aufklebern an den Fahrzeugen vom VERMIETER entrichtet und dieser Betrag wird vom MIETER eingezogen.
13. Wird das gemietete Fahrzeug vom Vermieter vollgetankt an den Mieter übergeben und hat der Mieter das Fahrzeug mit fehlendem Kraftstoff an den Vermieter zurückgegeben, wird eine Servicegebühr in Höhe von 30 % und ein auf den Kraftstoffbetrag hinzuzurechnender Mehrwertsteuerbetrag fällig durch den Mieter.
14. Für das vom MIETER genutzte Fahrzeug gilt ein Nutzungslimit TAG/KM bzw. MONAT/KM für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Ungenutzte km im Monat werden nicht auf den nächsten Monat übertragen. Er akzeptiert und verpflichtet sich, eine zusätzliche Gebühr von 3TL pro 1 KM zu zahlen, die der Mieter diese Nutzungsgrenze überschreitet.
15. Der Vermieter kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und entschädigungslos kündigen oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vermeiden.
16. Der Mieter erkennt an, dass er sich der Tatsache bewusst ist, dass das Fahrzeug/die Fahrzeuge, die er gemäß diesem Vertrag mietet, über Systeme zur geografischen Standortidentifizierung verfügt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fahrzeugortungssystem.
17. Alle periodischen Wartungen, Ölwechsel usw., die der Hersteller des dem Mieter überlassenen Fahrzeugs vorschreibt, werden vom LEASOR in erster Linie in Eigenleistung durchgeführt. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, werden die genannten Transaktionen mit der schriftlichen Zustimmung des VERMIETER in den vertraglich vereinbarten oder genehmigten Dienstleistungen ausgeführt und der VERMIETER in Rechnung gestellt.
18. Reparaturen, Ersatzteile und Reifenwechselkosten infolge normaler Nutzung und Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters Reparaturen, Teile und Ersatzteile infolge von Fahrlässigkeit und Missbrauch (z. B. Schäden durch ölfreie, wasserlose Verwendung, falscher oder illegaler Kraftstoff, Reifenspaltung) andere als die normale Verwendung, Reifenkosten, Transportkosten für den Transport des Fahrzeugs zum Mietort, falls das Fahrzeug nicht bewegt wird, und die Kosten für die Arbeitslosigkeit des Fahrzeugs, die über dem aktuellen Tarif, gehören dem Mieter.
19. Bei Schäden und/oder Fehlfunktionen am gemieteten Fahrzeug ist der Mieter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug bei der Vermieterin bzw. dem von der Vermieterin zu benennenden Ort sicher und geschützt ankommt, ohne dass der Schaden erhöht wird. Auch bei Unterstützung durch den Vermieter gehen die Kosten für Abschleppen und sonstige Leistungen zu Lasten des Mieters.
20. Der Mieter bzw. der Zusatzfahrer, dessen Angaben im Vertrag stehen, ist durch eine Verkehrsversicherung versichert. Der Vermieter trägt die gesetzliche Haftung aus Unfällen, die Dritten Schaden zufügen, in Höhe der Entschädigung, die er von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der abgeschlossenen obligatorischen Haftpflichtversicherung erhalten kann. Alle über diesen Betrag hinausgehenden materiellen und moralischen Entschädigungen und gesetzliche Verantwortlichkeiten stehen dem Mieter zu und der Mieter hat das Recht auf Regress gegen den Mieter. Zur Wahrung der Interessen des Vermieters und der Versicherung des Vermieters bei einem Unfall während der Mietzeit trifft der Mieter außerdem folgende Maßnahmen;
ein. Einholen von Namen und Adressen von Interessenten und Zeugen.
b. das Verbrechen nicht zuzugeben, es sei denn, seine Verantwortung oder sein Verbrechen sind nachgewiesen,
c. das Fahrzeug nicht verlassen, ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen,
D. Bei Unfällen und Schäden die nächstgelegene Myline-Niederlassung anzurufen, auch den Unfallbericht des Vermieters inklusive der erforderlichen Skizze auszufüllen, sofort die nächste Polizei zu benachrichtigen, wenn eine Straftat einer anderen Person festgestellt werden muss oder es zu Verletzten kommt oder tot.
zu. Im Falle eines Unfalls, unabhängig vom Verschulden des Mieters oder eines Dritten, wird die Zahlung der Mietgebühren gleichzeitig mit der Reparatur des Fahrzeugs fortgesetzt.
Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich auch, den Wertverlust aufgrund des Schadens und den Verlust des kaufmännischen Einkommens während der Reparaturzeit über den im Vertrag festgelegten Tagesbetrag hinaus zu zahlen.
21. Mieter; Er haftet ohne Einrede für den Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs ohne Rücksicht auf den Mangelzustand, für Unfallschäden, Wert- und Verdienstausfall während der Reparatur, Transportkosten zur Überführung des Fahrzeugs an den Ort der Anmietung. Er akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, den Mietpreis bis zum Ende der Frist für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Diebstahl des Fahrzeugs zu zahlen.
22. Trotz der Tatsache, dass der Mieter die von My Line angewandte Standard- und Minischadenversicherung akzeptiert hat, wird das Fahrzeug unter den folgenden Bedingungen
Im Schadensfall übernimmt er die Haftung für den Schaden und die damit verbundenen Aufwendungen vorbehaltlos,
ein. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen,
b. In Fällen, in denen im Unfallerkennungsformular/Bericht angegeben ist, dass der Unfall durch einseitiges Verschulden des Mieters verursacht wurde (Falls ähnliche Aufzeichnungen angegeben sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nicht entsprechend dem Wetter, , Sichtbarkeit, technische Merkmale und Verkehrsbedingungen)
c. Wenn die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird und im Unfallmeldungsformular angegeben ist, dass der Unfall aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgetreten ist,
D. In den Fällen, in denen bei einseitigen Unfällen die Unfallmeldung nicht erstellt wird, bei zweiseitigen Unfällen die Meldung unvollständig ausgefüllt und die Alkoholmeldung nicht entgegengenommen wird,
zu. Bei vorsätzlichen Unfällen,
f. Fahrzeugeinsatz mit hoher Drehzahl usw. Bei Schäden durch Fahrlässigkeit und Willen,
G. Schäden durch falschen oder illegalen Gebrauch von Kraftstoff
h. Schäden, die durch das Befahren der Felge durch Reifenexplosion entstehen können,
ICH. Bei verkehrswidriger Benutzung eines Fahrzeugs,
j. Bei verkehrswidriger Benutzung eines Führerscheins,
Im Falle eines Unfalls durch andere Personen als die im Mietvertrag angegebenen Fahrer,
l. Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Türkei; In Fällen, in denen die Versicherungsunternehmen die Versicherungssumme unter Ausschluss der in den Versicherungspolicen festgelegten Bedingungen nicht zahlen,
m. Bei Schäden an den oberen Fahrzeugteilen (durch Aufprall auf Gegenstände wie Brücken, Balkone, Äste etc.) ist der Mieter auch bei abgeschlossener Verkehrs- und Schadensversicherung zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet .
n. Sachschäden und Behandlungskosten von Personen und Insassen im Fahrzeug sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsversicherungsgrenze des Fahrzeugs begrenzt und alle Verantwortlichkeiten und Haftungen, die auftreten können, einschließlich immaterieller Schäden, liegen ausschließlich beim Mieter.
23. Reparaturkosten von Schäden, die durch die Verletzung der im Rahmen des Mietvertrages festgelegten Regeln verursacht wurden, alle Kosten und Entschädigungen, die durch den Unfall verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Unfalls oder Schadens ist der Kunde verpflichtet, den von der Versicherung festgelegten Freibetrag zu zahlen, Sie können Mini-Schadensversicherungspakete erwerben, um nicht zu zahlen.
24. Beilegungsbehörde für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden der İZMİR.
25. Onlinebezahlung
Bei vorausbezahlten Reservierungen wird die gesamte Mietgebühr von My Line zurückerstattet, wenn die Reservierung bis zu 72 Stunden vor der Fahrzeugübernahmezeit storniert wird.
Wenn weniger als 72 Stunden bis zum Mietbeginn der vorausbezahlten Reservierung verbleiben, gelten die folgenden Bedingungen.
1 Tag Abzug gilt für 1-3 Tage Reservierungen.
Bei Buchungen von 4-7 Tagen werden 2 Tage abgezogen.
Bei Buchungen ab 8 Tagen wird ein Abzug von 20 % gewährt.
Wenn Sie sich gemäß den Rückerstattungsbedingungen für eine Rückerstattung qualifizieren, erfolgt Ihre Rückerstattung automatisch, nachdem Sie Ihre im Voraus bezahlte Reservierung auf unserer Website storniert haben. Aufgrund der internen Kommunikation der Bank wird es innerhalb von 3-5 Werktagen auf Ihrem Konto angezeigt. Bei Anmietungen mit einer ausländischen Kreditkarte beträgt die Bedenkzeit der Rückerstattung auf dem Konto 10-15 Werktage.
26.Die Fahrzeugpreise unterliegen dem belegungsbasierten dynamischen System und variieren. Unser Unternehmen hat das Recht, den Vertrag und die Reservierung jederzeit einseitig und ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen.
Dieser Vertrag wurde von den Parteien in 25 Artikeln mit voller Zustimmung gelesen, ausgehandelt und unterzeichnet.